Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Hausgeld

Das Hausgeld ist ein monatlicher Betrag, der von jedem Eigentümer auf das gemeinschaftliche Konto der WEG zu zahlen ist, um die laufenden Kosten zu decken.


Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 16 Absätze 2 und 3 WEG „ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel zu tragen.“


Die Hausgeldfestsetzung wird in der Wohnungseigentümerversammlung durch Beschlussfassung des Wirtschaftsplans festgelegt und ist jeweils im Voraus zum 3. Werktag eines jeden Monats auf das Konto der Gemeinschaft zu zahlen.

Hausordnung

Um ein geordnetes Zusammenwohnen aller Menschen unter einem Dach zu ermöglichen, wird eine Hausordnung aufgestellt. Sie regelt anhand von Rechten und Pflichten das Zusammenleben aller Mitbewohner. Unter die Hausordnung fallen Punkte wie die Obhutspflicht, Ruhezeiten, Reinigungsdienst, Mülltrennung (siehe Abfall) oder Tierhaltung. Jede Hausordnung ist dennoch individuell an das Mietobjekt angepasst und kann daher in einzelnen Punkten abweichen.

Heizungsablesung

In der Regel wird Ihre Heizung per Funk abgelesen, sodass Sie niemanden in Ihre Wohnung lassen müssen. Sollte Ihre Heizung nicht per Funk abgelesen werden, kündigen sich die Mitarbeiter von Kalorimeta, Techem oder Brunata frühzeitig an. Unsere Empfehlung: Lassen Sie ohne Ankündigung keinen Fremden in Ihre Wohnung. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie gerne bei uns anrufen und nachfragen.