Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Indexmietvertrag

Die Indexmiete ist eine variable Miete für ein Wohn- oder Gewerbeobjekt.

Bei der Indexmiete handelt es sich um eine Wertsicherungsklausel, denn der Mietpreis ist nicht dauerhaft auf einen festen Wert festgelegt, sondern wird an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gebunden. Steigen also die Lebenshaltungskosten, erhöht sich auch die Miete. Reduzieren sich die Lebenserhaltungskosten, sinkt auch die Miete.

Instandhaltung

Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die zur Erhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Wohnung oder eines Gebäudes erforderlich sind. Bei der Instandhaltung unterscheidet man zwischen der laufenden Instandhaltung (z.B. Verstopfungen oder Glühlampentausch) und der großen/periodischen wiederkehrenden Instandhaltung (z. B Anstrich der Fassade oder die Erneuerung der Dacheindeckung). Damit ein gepflegtes Wohnen in unseren Räumen gewährleistet werden kann, muss der Mieter Schäden in den Mieträumen dem Vermieter schriftlich anzeigen, sobald er den Schaden bemerkt hat.