Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Warmmiete

Unter dem Begriff der Warmmiete ist das gesamte Entgelt zu verstehen, dass der Mieter dem Vermieter monatlich für die Überlassung der Mietsache bezahlt. Die Warmmiete ist zum dritten Werktag des Monats fällig. Sie umfasst die Kaltmiete und die Nebenkosten.

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist notwendig für die Anmietung von Wohnungen, die mit öffentlich geförderten Mitteln gebaut wurden. Solche Wohnungen dürfen nur vermietet werden, wenn der Mieter einen Wohnberechtigungsschein vorlegen kann. Ein Wohnberechtigungsschein erhält man nur, wenn die Einkommensgrenze nach § 9 WoFG nicht überschritten wird. Formell ist ein Antrag an die zuständige Stelle (Amt für Wohnungswesen bei der Stadt/Gemeinde/Kreis) nötig.

Wohngeld

Als Wohngeld bezeichnet man einen Mietzuschuss, den Personen erhalten, die ein geringes Einkommen haben und Ihre Mietkosten nicht ganz decken können. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wohnsituation, der monatlichen Miete und dem Einkommen. Das Wohngeld kann bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde (Amt für Wohnungswesen) beantragt werden.