Glossar
Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft
Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.
Gemeinschaftseigentum
Umfasst das Grundstück und Teile des Gebäudes, die nicht dem Sondereigentum dienen oder im Eigentum von Dritten sind.
Beispiele: Innenhof, Treppenhaus, tragende Wände, Außenfassade, Strangleitungen, Heizkessel, etc.
Gemeinschaftsordnung
In der Gemeinschaftsordnung können vom Gesetz abweichende Regelungen bezüglich des Gemeinschaftsverhältnisses getroffen werden. Diese Regelungen können zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden und im Grundbuch (siehe unten) eingetragen werden, sodass auch alle späteren Erwerber an diese Regelungen gebunden sind.
Grundbuch
Im Grundbuch werden alle relevanten Rechtsverhältnisse sowie Eigentümerverhältnisse und Belastungen eingetragen. Das Grundbuchamt hat ihren Sitz in der Regel bei den örtlichen Amtsgerichten. Dort wird über jedes Grundstück des Bezirkes ein Verzeichnis geführt.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist für den Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu zahlen.
In NRW beträgt diese zurzeit 6,5 % des Kaufpreises.